Ausgehärtete Produktreste

Ausgehärtete Produktreste, als Reste in Gebinden oder als Stücke, sind ungefährlich, da mögliche Gefahrstoffe in einer festen Matrix eingebunden sind. Die Abfälle können z. T. sortenrein verwertet werden ("reiner Bauschutt"), oder gemischt als Baustellenabfall bzw. Gewerbeabfall entsorgt werden.


Pulverprodukte auf Zementbasis

Pulverprodukte können als Gewerbe- oder Baustellenabfall verwertet oder beseitigt werden (kleinere Mengen bis 5 kg auch als Hausmüll). Hierbei sind wiederum die Vorschriften der entsorgungspflichtigen Körperschaften zu beachten. Eine weitere Möglichkeit ist zementäre Pulverabfälle mit Wasser anzumischen, und ausgehärtet als Bauschutt zu entsorgen.


Unausgehärtete und/oder überlagerte Produkte

Unausgehärtete oder überlagerte Produkte können reaktiv sein. In diesem Fall muss die Abfallschlüsselnummer beachtet werden. Diese finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) für des betreffende PCI Produkt. Eine geordnete Abfallbeseitigung ist nur über zugelassene Entsorgungsbetriebe möglich. Dies trifft auf alle kennzeichnungspflichtigen PCI-Produkte zu.

Auskünfte zu Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe kann Ihnen Ihre Kommune / Stadtverwaltung geben. Möglich ist auch der direkte Kontakt über die gelben Seiten Ihrer Region.

Bei Anfragen geben Sie immer die Abfallschlüsselnummer (ASN) und die Menge an. Die ASN können Sie aus den produktspezifischen Sicherheitsdatenblättern entnehmen. Bei der Abgabe der Abfälle sollten Sie dem Entsorger ein SDB zur Verfügung stellen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unser Betriebsbeauftragter für Abfall, Herr Alexander Tenscher, gerne zur Verfügung: Tel.: 0821/5901-379, Fax: 0821/5901-419, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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